Zwergensicherheit
Sicherheitsbestimmungen - bitte dringend lesen
Die "Zwergensicherheit" ist mir eine Herzensangelegenheit!
Da meine Produkte von Babys und Kleinkindern genutzt werden, sollten besondere Sicherheitsbestimmungen beachtet werden um unsere Kleinsten und Liebsten vor Gefahren zu schützen.
Ich versichere, dass ich bei der Fertigung aller Produkte größtmögliche Sorgfalt walten lasse.
Zudem achte ich bei der Materialauswahl sehr genau auf die Qualität (Einhaltung der DIN EN 71-3).
Somit ist gesichert, dass sowohl das Ursprungsmaterial (meistens Holz) als auch sämtliche Farben, Lacke und Prägungen für Babys und Kleinkinder unbedenklich sind.
Das Qualitäts- und Kontrollbewusstsein kann jedoch nicht bei mir enden, denn auch die besten Produkte können nach einer gewissen Nutzungsdauer Mängel aufweisen.
Wenn die Schnullerkette (oä) über mehrere Jahre genutzt wird, kann es dazu kommen, dass sich kleine Einzelteile eventuell lösen. Daher sollten die Aufsichtsberechtigten (in der Regel die Eltern) vor jedem Gebrauch darauf achten, dass sich die Schnullerkette in einem einwandfreien Zustand befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Schnullerkette entsorgt werden, da dann eine sichere Nutzung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bitte verzichtet darauf, die Schnullerkette in Eigenregie zu verlängern. Die Schnullerkette darf unter keinen Umständen länger als 22cm (ohne Clip) sein, da sonst eine Strangulationsgefahr besteht. Verzichte also zum Wohle Deines Kindes auf irgendwelche Erweiterungsexperimente.
Eine Strangulationsgefahr kann ebenfalls bestehen, wenn die Schnullerkette (oä) an Bändern, Gurten oder losen Teilen befestigen.
Die Reinigung der Schnullerketten (oä) sollte ausschließlich mit einem leicht feuchten Tuch durchgeführt werden.
Auf das Waschen per Waschmaschine oder das Auskochen der Schnullerkette sollte unbedingt verzichtet werden!
Zum Abschluss möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine Haftung für Risiken oder Gefahren übernehme, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch meiner Produkte hervorgerufen werden. Beim Gebrauch der Schnullerketten (oä) sollte immer eine Aufsichtsperson vorhanden sein, die den Gebrauch überwacht. Eventuell mögliche Unfälle, wie beispielsweise das Verschlucken von Kleinteilen, Ersticken oder Strangulieren können durch eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtspflicht vorgebeugt werden. Deshalb kann ich für die Fälle keinerlei Haftung übernehmen.